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Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Die Uhr tickt: Was ist zu tun?

In wenigen Tagen wird das neue, europaweit geltende Datenschutzrecht für alle Organisationen anwendungspflichtig, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten – unabhängig vom Standort. Laut der Bitkom-Studie vom September 2017 ist für fast die Hälfte der 500 befragten Unternehmen ab 20 Mitarbeitern die Umsetzung des kommenden Vorgaben bislang kein Thema.

Vier von 10 Unternehmen beschäftigen sich zumindest mit der DSGVO. Dennoch ist vielen noch immer unklar, wo sie genau stehen, welche Maßnahmen sie konkret treffen sollten oder wie sie die Anforderungen praxisgerecht am besten realisieren.

Der europäische Security-Hersteller ESET stellt ab sofort Organisationen und Unternehmen einen umfassenden Compliance-Check zum Datenschutz kostenlos zur Verfügung. Das Online-Tool dient als Praxishilfe zur Umsetzung der kommenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Damit können Verantwortliche und Entscheider ihren Status Quo in puncto Sicherheit und Unternehmensrichtlinien bestimmen und so prüfen, ob sie den künftigen Anforderungen gerecht werden.

Beim Compliance-Check handelt es sich um einen umfassenden Online-Fragebogen, der bestehende interne Unternehmensrichtlinien, Arbeitsabläufe und (Schutz-)Technologien unter die Lupe nimmt. Der Selbsttest ermittelt beispielsweise, welche Daten tatsächlich verarbeitet werden, auf welchem Stand die Dokumentations- und Nachweispflicht sowie die bisherigen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind.

Im Ergebnis: Individuelle Handlungsempfehlungen und weitere Praxishilfen

Darüber hinaus beleuchtet das Tool die Verarbeitungstätigkeiten von Partnern, Kunden und Lieferanten. Als Vertragspartner oder Auftragsverarbeiter sind sie genauso in der Pflicht, ihre Datenschutzpraxis gründlich auf den Prüfstand zu stellen. Nach Abschluss des Tests erhalten Sie eine ausführliche Auswertung und je nach Ergebnissen individuelle Handlungsempfehlungen. Diese erleichtern den Umsetzungsprozess um ein Vielfaches, denn „eine Lösung von der Stange“ gibt es im Fall DSGVO nicht.

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