DSGVO - Jetzt richtig handeln

Im Mai 2018 trat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft.


Gleichgültig ob Handwerk, Handel oder Industrie, gleichgültig ob 1 oder 1.000 Mitarbeiter, ab dem 25. Mai 2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für alle in Kraft, die personenbezogene Daten verarbeiten, und betrifft damit Sie und Ihr Unternehmen.

Die Verordnung geht über die bisher getroffenen Datenschutzmaßnahmen weit hinaus und droht bei Verstößen mit „abschreckenden“ Geldbußen (bis zu 20 Millionen EURO bzw. 4% des weltweit erzielten Vorjahresumsatzes).

Was müssen Sie tun?

Einer der wichtigsten Punkte - auch was Kosten betrifft - ist die Forderung aus Artikel 32, explizite Maßnahmen zur Sicherheit bei der Verarbeitung von Daten vorzunehmen.

Dabei geht es um die:

  • Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
  • Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit Ihrer Systeme und Dienste
  • Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu Ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen

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Noch Fragen?

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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